mauernabbauen

Angebote für Schüler/-innen

Interkulturelle Begegnungen für Schüler/-innen aus aller Welt zu schaffen, ist eines unser wichtigsten Anliegen. Eine Auslandserfahrung im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ist ist ein unvergessliches und prägendes Erlebnis.  Die jungen Menschen werden selbstständiger, reflektierter und selbstbewusster. Sie wachsen als Persönlichkeit und wissen danach oft, was sie wollen und wie sie ihre Ziele erreichen können.  Die Erahrung sich auf eine fremde Alltagskultur, fremde Schule, fremde Sprache und fremde Familie einzulassen, lässt Jugendliche über sich herauswachsen. Zurückkommen Persönlichkeiten die gelernt haben sich selbst und andere zu verstehen. Zudem gibt es keine bessere Möglichkeit eine Sprache fließend und akzentfrei zu erlernen. Unserer Meinung nach, ist das Wissen voneinander und übereinander der wesentlichste Baustein  friedlicher Völkerverständigung.

Wir haben daher die Möglichkeit, deutschen Schüler/-innen einen Aufenthalt im Ausland zu ermöglichen. Dafür stehen uns Plätze an britischen Schulen zur Verfügung und britische Gastfamilien freuen sich darauf, Schüler/-innen aus Deutschland kennenzulernen.

Des Weiteren begrüßen wir ganz herzlich alle Schüler/-innen, die zu uns nach Deutschland kommen! Sich als junger Mensch in einer fremden Kultur zurechtzufinden, ist eine große Herausforderung.  Es ist ein großartiger und wichtiger Schritt, den sie gewagt haben und an den sie sich sich ihr Leben lang erinnern werden. Während ihres Aufenthaltes in Deutschland bieten wir ihnen  verschiedene Möglichkeiten und Bildungsprogramme an sowie begleiten und betreuen wir sie mit Hilfe unseres deutschlandweiten Netzwerkes.

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist uns deren Schutz eine Herzensangelegenheit. Wir lehnen jegliche Form von Gewalt und Machtmissbrauch ab. Die Präventionsarbeit in Bezug auf sexuellen Missbrauch ist integraler Bestandteil der Vereinsarbeit. Aus diesem Grund haben wir ein Kinderschutzkonzept entwickelt, das sowohl die Arbeit des Vereins zur Prävention als auch die Vorgehensweise bei Verdachtsfällen regelt.